Belehrung über Verhalten im Sportunterricht (aktualisiert 2023)
1. Die Schüler treten vor der Halle an, werden von den unterrichtenden Kollegen/innen in die Halle eingelassen und ziehen im Eingangsbereich ihre Schuhe aus und stellen sie dort ab.
2. Die Sportkleidung muss den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und ist den Witterungsbedingungen entsprechend angemessen auszuwählen. Auch vom aktiven Sport befreite Schüler/innen tragen grundsätzlich Turnschuhe in der Halle. Unfallverhütung!
3. Sportsachen gehören nicht in die Schließfächer! Ausnahme: Trainingsanzug!
4. Für abhanden gekommene Wertgegenstände und Geldbeträge wird keine Haftung übernommen.
5. Das Tragen von Schmuck jeglicher Art (Freundschaftsbänder, Piercings, Uhren, Ohrringe, künstliche Fingernägel) ist grundsätzlich untersagt. Ein Abkleben von Ohrlöchern wird nicht toleriert. Lange Haare müssen zusammengebunden werden.
6. Für muslimische Schülerinnen gilt die Empfehlung zum Tragen eines Sportkopftuches. Die eigene und die Sicherheit der Klassenkameradinnen/kameraden hat Priorität gegenüber der Einhaltung religiöser Vorschriften.
7. Vergessene Sportsachen sollten die absolute Ausnahme darstellen. Bei wiederholtem Vergessen sind die Eltern in Kenntnis zu setzen und versäumter Unterrichtsstoff wird in anderen Klassen nachgeholt. Durch vergessene Sportsa- chen verpasste Kontrollen sind mit der Note 6 zu bewerten. Möglichkeiten zum Nachholen werden, soweit möglich, eingeräumt.
8. Eltern sind nicht befugt, Befreiungen vom Unterricht zu erteilen, sie können lediglich beim Sportlehrer eine Unter- richtsbefreiung für maximal eine Woche beantragen. Da die Lehrkraft über das Ausmaß der Befreiung entscheidet, ist in solchen Fällen grundsätzlich Sportzeug mitzubringen.
9. Ärztliche Teil - bzw. Vollatteste sind umgehend bei der Lehrkraft vorzulegen. Chronische Erkrankungen sind der Lehrkraft mitzuteilen, Notfallmedikamente müssen eigenverantwortlich mitgeführt und angewendet werden.
10. Verletzungen im Unterricht sind unverzüglich bei der Lehrkraft anzuzeigen, welche eine kurze schriftliche Auf- nahme des Unfalls vornimmt. Hefter im Umkleideraum der Frauen!
11. Die Turnhalle selbst ist nur nach Aufforderung des Lehrers zu betreten. Ein unentschuldigtes Verlassen der Halle während des Unterrichts ist nicht zu tolerieren.
12. Geräte dürfen nur mit Einverständnis des Lehrers benutzt werden.
13. In und vor der gesamten Sporthalle bestehen Rauch- und Alkoholverbot, da die Turnhalle zum Schulgelände zählt.
14. Fünf Minuten vor Stundenschluss wird der Unterricht beendet, damit sich jeder Schüler waschen kann. Aus diesem Grund sind Seife und Handtuch zu jeder Sportstunde mitzubringen. Der Weg zum Schulgebäude muss zügig zurückgelegt werden.
15. Jede Schülerin und jeder Schüler muss vor dem Sportunterricht gefrühstückt haben. Getränke werden nur in Aus- nahmefällen im 45 min Unterricht nötig sein, wenn vor der Sportstunde noch einmal getrunken wird.